Aktuelle Informationen

Auf dieser Seite möchten wir fortlaufend aktuelle Informationen aus dem Schulleben an Sie weitergeben. Bitte beachten Sie, dass diese Nachrichten gegebenenfalls nicht so aktuell sind, wie die Informationen, die Sie bereits über Elternbriefe oder die zuständigen Klassenleitungen erhalten haben.

Wichtige Informationen - zum Beispiel die Maßnahmen zur Umsetzung der Corona-Schutzverordnung an unserer Schule - werden wir Ihnen an dieser Stelle nach Möglichkeit zusätzlich als Internet-Link oder als Datei-Download zur Verfügung stellen (siehe unten):

Informationen der Schulleitung zum Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen

Sehr geehrte Eltern, Erziehungsberechtigte und Betreuende,

ab dem 01. Februar 2023 gelten neue Regeln im Umgang mit Corona: 

  • In der Schule kann freiwillig eine Maske getragen werden.
  • Die Ausgabe der Selbsttests durch die Schule entfällt.
  • Die Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten.
  • Die 5-tägige Isolationspflicht entfällt. Bei einem positiven Testergebnis muss in Innenräumen mindestens eine OP-Maske getragen werden.


Weiterhin gilt aber: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen!
Im Sinne der Gesundheit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft bitte ich, diesen Grundsatz zu beachten.

Herzliche Grüße
E. Mondrowski

Glück Auf!

Oberhausener Schachmeisterschaft

Mit fünf Schülern aus unserer Schach-AG nahmen wir dieses Jahr zum ersten Mal an der Oberhausener Schachmeisterschaft der weiterführenden Schulen teil.

Diese fand am 14.02.2023 in der Aula der Friedrich-Ebert-Realschule statt. Da an diesem Tag die Busse der STOAG streikten, machten wir uns zu Fuß zum Ort des Geschehens auf.
Dort angekommen waren wir beeindruckt von einer riesigen Aula die turniermäßig mit vielen Tischen und darauf liegenden Schachbretter ausgestattet war. Ungefähr 100 Schüler:innen der weiterführenden Schulen (Gymnasien, Gesamt- und Realschulen) aus ganz Oberhausen trafen dort nach und nach ein.
Der Turnierleiter Herr Schwinning erklärte die Wettkampfregeln und dann ging es schon los! Unsere Mannschaft spielte sieben Runden in Wettkampfklasse III gegen unterschiedliche Mannschaften der anderen Schulen. Unter Zeitdruck (Schachuhr auf 15 Minuten) und mit höchster Konzentration gab unsere Mannschaft ihr Bestes!

Wir mussten viele Niederlagen einstecken, jedoch konnten einige Spiele auch für uns entschieden werden. Insgesamt erreichten wir Platz 8 in unserer Wettkampfklasse. 


Unser Motto war: „Dabeisein ist alles!", und so konnten wir ein spannendes und lehrreiches Turnier miterleben. Eines ist klar: 

Im nächsten Jahr sind wir wieder dabei!

News-Update

Update vom 15.08.2022

Schnell anmelden und Platz sichern | Am 17.08.2022 startet um 8.00 Uhr die Online-Anmeldung für die Ferienspiele in den Herbstferien unter www.unser-ferienprogramm.de/oberhausen.


Die Ferienspiele der Jugendförderung werden in diesem Jahr durch Angebote des Offenen Ganztags ergänzt. Alle weiteren Informationen sowie die Standorte, sind bereits im Anmeldeportal veröffentlicht.

Scheckübergabe zum Spendenlauf

Am Freitag, 03.06.2022, wurde im Rahmen unseres Sportfests der erlaufene Gesamtbetrag in Höhe von 2.500,- € feierlich an die Initiative Oberhausen hilft! e.V. - Hilfe für Saporishja übergeben:

Projekt Mauergestaltung

In der Zeit vom 31.05. bis zum 14.06.22 gestalten die Klassen der Unterstufe in Kooperation mit dem Künstler Guido Berndsen eine Schulhofmauer neu. An allen Projekttagen kommen auch einige ältere Schüler:innen an den Standort Teutoburger Straße um die Jüngeren beim Sägen, Lackieren und Schrauben zu unterstützen.

Achtung: Den Schülern werden Malkittel bereitgestellt - trotzdem sind Flecken auf Schuhen oder Kleidung nicht immer zu vermeiden.

Fotos folgen...

Termine & beteiligte Klassen:

31.05.22 |  Kl. 3/4b
01.06.22  | Kl. 2/3/4a
02.06.22  | Kl. 2/3
07.06.22  | Kl. 1
08.06.22  | Kl. 3/4b
09.06.22  | Kl. 2/3
10.06.22  |Kl. 4/5
13.06.22  | Kl. 2/3/4a
14.06.22  | Kl. 1
15.06.22  | Kl. 4/5

Wegfall der Maskenpflicht

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten,
liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, 04. 04.2022, entfällt die Pflicht, im Unterricht eine Maske zu tragen.
Bei unseren regelmäßigen Testungen werden aber immer wieder Mitglieder der Schulgemeinschaft mit einem positiven Testergebnis identifiziert.
Uns ist wichtig, dass alle vor Ansteckung in unserer Schule gut geschützt sind.

Wir empfehlen deshalb allen am Schulleben Beteiligten, weiterhin eine Maske zu tragen.

Mit freundlichem Gruß

E. Mondrowski

Spendenlauf am 11.03.2022

Gegen den verbrecherischen Krieg in der Ukraine wollen wir als Schulgemeinschaft anrennen. Alle erlaufenen Gelder kommen der Initiative Oberhausen hilft! e.V. - Hilfe für Saporishja zugute.

Bitte unterstützen Sie uns und unsere SuS und werden Sie Sponsor einer Klasse oder eines Kindes. Wie das geht? Den Link zum Flyer oder zum Wir-sind-dabei-Plakat (zum Ausdrucken und Aufhängen) finden Sie hier.

Wenden Sie sich auch gerne an die Klassenleitung Ihres Kindes oder - für externe Sponsoren - an unsere Schulleitung. 

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!


Erklärfilm: Der PCR-Pooltest

André Gatzke erklärt ausführlich den neuen PCR-Pooltest

Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen | © Bildungsportal NRW, 2021

Erklärfilm: Lolli-Tests

Die Durchführung der neuen Lolli-Tests (animiert)

Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen |  © Bildungsportal NRW, 2021

Video: Hygienevorschriften

Elmo präsentiert unsere Hygieneregeln
-
umgesetzt im selbst erstellten Instagram-Video

News-Update

Update vom 16.11.2021

Informationen zur Optimierung des „Lolli-Testverfahrens“ nach den Weihnachtsferien: 


Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

 

die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem Projekt Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu schaffen - für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als Erziehungsberechtigte. Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen. 

 
Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore. Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes: 

 

Schritt 1: Pooltestung am Testtag 

 

  • Negative Pool-Testung 

Der im Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erhalten Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen bekannten Form weiterhin am Unterricht teilnehmen. 

 

  • Positive Pool-Testung 

Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. 

 

In diesem Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule bereits entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. 

Das bedeutet, dass Sie, anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen und somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt.  Der Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden. 

 

Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe am Folgetag 

 

Bereits um 6.00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis direkt entweder per 
 E-Mail oder per SMS zugeschickt. 

 

  • Negative Rückstellprobe Ihres Kindes 

Erhalten Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes negativ ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen. 

 

  • Positive Rückstellprobe Ihres Kindes 

Erhalten Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore informiert, und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben. 

 

Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. 

Dabei werden folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail). 

Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt

 

Die Schulen benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und E-Mail-Adresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren über die Befunde Ihres Kindes informiert werden können. 

Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden. 

 

Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben. 

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung

Update vom 16.11.2021

Informationen zur Optimierung des „Lolli-Testverfahrens“ nach den Weihnachtsferien: 


Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

 

die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem Projekt Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu schaffen - für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als Erziehungsberechtigte. Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen. 

 
Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore. Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes: 

 

Schritt 1: Pooltestung am Testtag 

 

  • Negative Pool-Testung 

Der im Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erhalten Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen bekannten Form weiterhin am Unterricht teilnehmen. 

 

  • Positive Pool-Testung 

Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. 

 

In diesem Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule bereits entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. 

Das bedeutet, dass Sie, anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen und somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt.  Der Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden. 

 

Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe am Folgetag 

 

Bereits um 6.00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis direkt entweder per 
 E-Mail oder per SMS zugeschickt. 

 

  • Negative Rückstellprobe Ihres Kindes 

Erhalten Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes negativ ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen. 

 

  • Positive Rückstellprobe Ihres Kindes 

Erhalten Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore informiert, und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben. 

 

Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. 

Dabei werden folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail). 

Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt

 

Die Schulen benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und E-Mail-Adresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren über die Befunde Ihres Kindes informiert werden können. 

Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden. 

 

Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben. 

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung

Update vom 31.05.2021

Gemäß Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen kehren ab Montag, 31.05.2021, alle Schülerinnen und Schüler in die Schule und in den Präsenz- bzw. Klassen-unterricht zurück. Gleichzeitig wird ab dem kommenden Dienstag, 01.06.2021, der Ganztagsbetrieb (dienstags, mittwochs & donnerstags Unterricht bis 15.10 Uhr) wiederaufgenommen. Diese Regelung gilt - bei gleichbleibender  Abschwächung der städtischen Inzidenz - voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Schuljahres.

Es besteht weiterhin Test- und Maskenpflicht! 


Informationen zur Organisation des Präsenzunterrichts in der Klasse Ihres Kindes erhalten Sie über die jeweiligen Klassenleitungen.

Update vom 10.05.2021

Gemäß Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Krisenstabs der Stadt Oberhausen kehren ab Montag, 10.05.2021, alle Schülerinnen und Schüler mindestens 2x wöchentlich in die Schule zurück (feste Präsenzzeiten im Wechselunterricht).
Diese Regelung gilt - immer in Abhängigkeit zu den aktuellen Inzidenzwerten - gegebenenfalls bis zum Ende des laufenden Schuljahres.

Zusätzlich wird ab dem 10.05.2021 die so genannte PCR-Pool-Testung mit den neuen Lolli-Tests eingeführt. Alle Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen werden damit verpflichtend 2x wöchentlich getestet. Bitte beachten Sie hierzu auch die oben verlinkten Erklärvideos sowie die aktuellen PDF-Dateien in unserem Downloadbereich (oben rechts auf jeder Bildschirmseite).

Informationen zur Organisation von Präsenz- und Distanzunterricht erhalten Sie über die jeweiligen Klassenleitungen.

Update vom 28.04.2021

Aufgrund der nach wie vor hohen Inzidenzen in Oberhausen müssen müssen unsere Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-9 ab Mittwoch, 28.04.2021, wieder im Distanzunterricht beschult werden.
Nur die Abschlussklassen 10 werden bei verpflichtenden Antigen-Selbsttests (2x  wöchentlich) im Präsenzunterricht beschult (Wechselunterricht).

Informationen zur Organisation von Präsenz- und Distanzunterricht erhalten Sie über die jeweiligen Klassenleitungen.

Update vom 19.04.2021

Gemäß Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen kehren ab Montag, 19.04.2021, alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-9 zumindest tageweise wieder in unsere Schule zurück. Diese Regelung gilt nur unter der Voraussetzung, dass sich alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht verpflichtend 2x wöchentlich einem kostenlosen Antigen-Selbsttest unterziehen oder einen negativen Testbescheid eines Testzentrums, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, nachweisen.

Informationen zur Organisation von Präsenz- und Distanzunterricht erhalten Sie über die jeweiligen Klassenleitungen.

Update vom 12.04.2021

Woche der Vorsicht vom 12. - 16.04.2021: Generell gilt wieder Distanzunterricht für die Klassen 1-9.
Nur die Abschlussklassen 10 werden bei verpflichtenden Antigen-Selbsttests (2x  wöchentlich) im Präsenzunterricht beschult (Wechselunterricht).

Informationen zur Organisation von Präsenz- und Distanzunterricht erhalten Sie über die jeweiligen Klassenleitungen.

Update vom 15.03.2021

Gemäß Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen kehren am Montag, 15.03.2021, alle Schülerinnen und Schüler - zumindest tageweise - in die Schule zurück. Diese Regelung gilt - Stand heute - zunächst bis zum Beginn der Osterferien. Damit nehmen die Klassenstufen 5-9 als letzte Kohorte ebenfalls am Wechselunterricht teil.  Parallel dazu wird die Notbetreuung weiter aufrecht erhalten.

Informationen zur Organisation von Präsenz- und Distanzunterricht erhalten Sie über die jeweiligen Klassenleitungen.

Update vom 22.02.2021

Ab Montag, 22.02.2021, startet gemäß Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen an beiden Standorten sowohl in den Klassen 1-4 (Primarstufe) als auch in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I (Oberstufenklassen der Jahrgangsstufe 10)  der so genannte
Wechselunterricht.  Alle übrigen Jahrgangsstufen und Klassen verbleiben - Stand heute -  zunächst bis zum Freitag, 05.03.2021, im Distanzunterricht.

Informationen zur Organisation von Präsenz- und Distanzunterricht sowie zu den aktuellen Bestimmungen (erweiterte Maskenpflicht) erhalten Sie über die jeweiligen Klassenleitungen.

Update vom 11.12.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aus aktuellem Anlass möchten wir die Information vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Schulmail vom 11.12.2020) direkt an Sie weitergeben:

(...) Sicherlich haben Sie alle in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung der Infektionszahlen verfolgt. Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen, die zweite Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden. Und wir müssen neben den jetzt betroffenen Bereichen, vor allem Gastronomie, Kultur, Tourismus und der Wirtschaft insgesamt, weitere Bereiche des öffentlichen Lebens für Maßnahmen des Infektionsschutzes in den Blick nehmen.

Bislang haben unsere Schulen mit viel Disziplin und strengen Hygienekonzepten in ganz hohem Maße Präsenzunterricht anbieten können. Alle Zahlen, die wir mit Ihrer Hilfe wöchentlich erheben, belegen dies. Schulen sind keine „Hotspots“. Für dieses Engagement möchte ich an dieser Stelle, gemeinsam mit Frau Ministerin Gebauer, nochmals danke sagen. Wir sind unserem Auftrag, auch in der Krise für Bildungschancen und für Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, in beeindruckender Weise nachgekommen.

Wir haben darüber hinaus in den letzten Tagen alle Anstrengungen unternommen, für solche Regionen, die von besonders hohen Inzidenzwerten betroffen sind (Werte oberhalb von 200), im direkten Gespräch gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden Lösungen zu entwickeln. Und wir haben uns frühzeitig entschieden, schon ab dem vierten Adventswochenende bis zum Beginn der Weihnachtsferien den Unterricht ruhen zu lassen.

Gleichwohl müssen wir jetzt feststellen, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erwiesen haben. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines Lockdowns vorübergehend auszuweiten sind. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel sowie im privaten Umfeld muss die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Und auch die Schulen sollen sich jetzt an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen beteiligen. Diese sind eingebettet in eine Gesamtstrategie für die kommenden Wochen.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher
ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.


Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der
14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

  • In den Jahrgangsstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.


Wir möchten Sie herzlich bitten, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich mit den notwendigen Informationen zu versorgen.

  • Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. 
  • Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.


Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.

(...)

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien
(7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.


Wir bitten noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung. Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden Vorgehensweise. Sie haben in den letzten Monaten unter besonderen Bedingungen eine wichtige und wertvolle Arbeit geleistet; dies wollen wir an dieser Stelle nochmals deutlich hervorheben. Bitte nutzen Sie bei der Gestaltung des Präsenzunterrichtes sowie des Distanzlernens die Spielräume, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Ihnen allen wünschen wir von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021.

Bleiben Sie gesund!

Standort Hagedornstraße

Hagedornstraße 77
46149 Oberhausen

Sekretariat: Frau Flügel
Tel.:  0208/456789-0
Fax:  0208/456789-7

Standort Teutoburger Straße

Teutoburger Straße 35
46145 Oberhausen

Sekretariat: Frau Ringert
Tel.:  0208/81097-0
Fax:  0208/81097-13

Glück Auf!

Bitte bleiben Sie gesund...